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Einverständniserklärung für die selbständige Durchführung

Covid SchnelltesteinesCOVID-19-Schnelltests an der Schule

Die selbständige Durchführung eines COVID-19-Schnelltests setzt die Zustimmung der sich testenden Person bzw. - bei Schulkindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr - der/des Erziehungsberechtigten voraus. Diese Einwilligung gilt für den Test und die Verarbeitung der Daten im Zusammenhang damit.

Formular Einverständniserklärung Word icon 24

Antigenschnelltest Kurzanleitung pdficon small

Folder Selbsttest pdficon small

Elternbrief des Bundesministers pdficon small

(Doris Schumacher, 14. Jänner 2021)